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Weitläufige Hofreite mit Garten und Nebengebäuden in Friedberg-Ockstadt
61169 Friedberg (Hessen), Einfamilienhaus zum Kauf
Referenz
Dieses Objekt wurde bereits erfolgreich vermittelt.
Objektbeschreibung
Beschreibung
Zum Verkauf steht eine weitläufige Hofreite mit Garten und Nebengebäuden in Friedberg-Ockstadt.
Die heutigen ca. 175 m² Wohnfläche im Haupthaus verteilen sich auf zwei Etagen. Das ursprünglich um ca. 1900 errichtete Fachwerkhaus wurde ca. 1974 um einen Anbau in Massivbauweise erweitert.
Im Erdgeschoss befinden sich neben der Küche mit Essbereich noch das große Wohnzimmer, ein Pflegezimmer mit Dusche sowie ein Gäste-WC. Über die Küche gelangen Sie zudem in den rückwärtig gelegenen Garten, welcher zum Verweilen an warmen Sommerabenden einlädt.
Über die Treppe im Haus gelangen Sie in das Obergeschoss, welches vier Schlafzimmer, zwei Bäder sowie einen Balkon und eine Loggia umfasst.
Die geräumige Dachbodenfläche bietet zudem viel Stauraum und ist mit einer Höhe zum großen Teil von ca. 2,2 Metern sehr gut begehbar.
Die zentrale Heizungsanlage des Objekts wurde 2000 und 2005 in zwei Schritten errichtet bzw. erneuert. 2000 wurde zunächst der Kessel und 2005 dann der Brenner ausgetauscht. Die gesamte Heizungsanlage wird regelmäßig gewartet und leistet seither treue Dienste.
Neben dem Haupthaus verfügt dieses Anwesen noch über zwei große Nebengebäude. Die gute Grundsubstanz und enorme Kubatur dieser Scheunen und Stallungen ermöglichen eine Vielzahl an Nutzungs- bzw. Umnutzungsmöglichkeiten. In beiden Scheunen befinden sich jeweils ein Wasser- sowie ein Stromanschluss.
Zusätzlich zu den beiden Scheunen befinden sich noch zwei Garagen sowie ein Holzlager auf dem Grundstück.
Highlight des Anwesens ist sicherlich das weitläufige Gebäudeensemble, welches eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten aufweist.
Die gesamte Anlage befindet sich nicht im Bereich des Ensemble- oder Denkmalschutzes.
Sonstiges
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben stammen von Seiten der Eigentümer. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung. Irrtümer und Zwischenverfügung bleiben vorbehalten.

































